Was ist das Eintragungsverfahren?
Das Markenamt prüft im Eintragungsverfahren, ob die Markenanmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die Klassifizierung der Waren und Dienstleistungen stimmt und ob der Eintragung der Marke sogenannte absolute Schutzhindernisse entgegenstehen.
Entspricht die Anmeldung den Formalitäten und liegt kein Eintragungshindernis vor, trägt das Markenamt die Marke in das Register ein. Die Eintragung wird im elektronischen Markenblatt veröffentlicht. Der Inhaber erhält eine Urkunde über die Eintragung.

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