Schützen Sie Ihren guten Namen als Marke.

Ihr Logo, Produkt- oder Firmennamen als Marke mit Schutz in Deutschland oder der EU (27 Länder der Europäischen Union) registrieren. Mit einer Markenanmeldung über die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte sparen Sie Zeit, Geld und vermeiden teure Fehler.

  • Markenanmeldung durch spezialisierte Rechtsanwälte der Kanzlei Breuer Lehmann
  • keine anonyme Beratung: Ihr persönlicher Ansprechpartner ist telefonisch für Sie erreichbar
  • Transparente und faire Preise - keine versteckten Kosten

Top Kanzlei (Platz 1 im Jahr 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019) nach Anzahl der Markenanmeldungen in Deutschland

Zufriedene Kunden (Stand Dezember 2022):

5,0 (Bewertung auf Anwalt.de)

Markenschutz-Paket für eine Markenanmeldung in Deutschland (Deutsche Marke) wählen:

  • DE BASIC
  • 289
  • Anwaltskosten (zzgl. MwSt.)
  • + 290 € ANMELDEGEBüHREN DPMA
  • Ausführliche Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt zur richtigen Markenstrategie
  • Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke
  • Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und der Anmeldeunterlagen für Ihre Marke
  • + Konfliktcheck einfach: Identitätsrecherche (Marken und Firmennamen) mit anwaltlicher Riskobewertung
  • + Konfliktcheck umfassend: Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche Marken und Identitätsrecherche Firmennamen (Deutschland) mit anwaltlicher Risikobewertung
  • Professionelle und schnelle elektronische Markenanmeldung beim DPMA
  • Prüfung und Weiterleitung der Markenurkunde
  • DE STARTUP
  • 399
  • Anwaltskosten (zzgl. MwSt.)
  • + 290 € ANMELDEGEBüHREN DPMA
  • Ausführliche Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt zur richtigen Markenstrategie
  • Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke
  • Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und der Anmeldeunterlagen für Ihre Marke
  • + Konfliktcheck einfach: Identitätsrecherche (Marken und Firmennamen) mit anwaltlicher Riskobewertung
  • + Konfliktcheck umfassend: Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche Marken und Identitätsrecherche Firmennamen (Deutschland) mit anwaltlicher Risikobewertung
  • Professionelle und schnelle elektronische Markenanmeldung beim DPMA
  • Prüfung und Weiterleitung der Markenurkunde
  • DE PRO
  • 799
  • Anwaltskosten (zzgl. MwSt.)
  • + 290 € ANMELDEGEBüHREN DPMA
  • Ausführliche Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt zur richtigen Markenstrategie
  • Prüfung der Schutzfähigkeit der Marke
  • Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und der Anmeldeunterlagen für Ihre Marke
  • + Konfliktcheck einfach: Identitätsrecherche (Marken und Firmennamen) mit anwaltlicher Riskobewertung
  • + Konfliktcheck umfassend: Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche Marken und Identitätsrecherche Firmennamen (Deutschland) mit anwaltlicher Risikobewertung
  • Professionelle und schnelle elektronische Markenanmeldung beim DPMA
  • Prüfung und Weiterleitung der Markenurkunde

Die vorstehenden Preise sind die Anwaltskosten netto (zzgl. MwSt) und Anmeldegebühren des Markenamtes (bis zu 3 Klassen). Das Angebot richtet sich an Gründer, Startups, Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und selbstständig Tätige.

Warum empfehlen wir das Pro-Paket mit einer Markenrecherche?

Vor einer Markenanmeldung sollten Sie eine professionelle Markenrecherche durchführen lassen. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nicht, ob bereits eingetragene Marken existieren. Wenn aufgrund der Identität oder Ähnlichkeit der Zeichen und Identität oder Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen mit einer älteren Marke Verwechslungsgefahr besteht, kann der Inhaber der älteren Marke Widerspruch gegen Ihre Marke einlegen oder Sie abmahnen. Gegen eine von fünf Anmeldungen wird Widerspruch eingelegt. Dann droht die Löschung der Marke, Unterlassung der Benutzung und Schadensersatz. Reduzieren Sie durch eine professionelle Markenrecherche das Risiko von teuren Markenkonflikten.

Markenanmeldung einfach: So funktioniert es:

Markenpaket beauftragen

Wählen Sie das gewünschte Markenschutzpaket für eine Deutsche Marke oder Unionsmarke (EU)

Beratung und Markenanmeldung

Ein auf Markenschutz spezialisierter Rechtsanwalt berät Sie und meldet Ihre Wunschmarke an.

Eintragung und Markenurkunde

Nach Eintragung im Markenregister erhalten Sie eine Markenurkunde.

Ihre Vorteile als Inhaber einer Marke:

  • Exklusivität

    Gegen die Benutzung Ihre Marke ohne Ihre Zustimmung können Sie rechtlich vorgehen.

  • ®-Symbol

    Nur Inhaber einer eingetragenen Marke dürfen das Zeichen ® („registrierte Marke“) verwenden: Weisen Sie mit einer Marke auf die Qualität Ihrer Produkte hin.

  • Mehrwert Marke

    Marken erhöhen Ihren Unternehmenswert: Marken können gekauft und verkauft werden. Als Markeninhaber können Sie Dritten ein Nutzungsrecht an Ihrer Marke einräumen (Markenlizenz).

  • Marken für die Ewigkeit

    Markenschutz gilt nach Eintragung für 10 Jahre und kann beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden.

Wir garantieren Ihnen:

  • Individuelle Beratung

    Rechtsanwalt als persönlicher Ansprechpartner – Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Anwaltsgeheimnis.

  • Jahrelange Erfahrung

    Wir sind auf Markenschutz spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz mit Erfahrung aus über 7.000 Markenanmeldungen, hunderten Widerspruchsverfahren und zahlreichen Abmahnungen.

  • Günstige Festpreise

    Beratung und Markenanmeldung ohne versteckte Kosten

  • Schnell & Sicher

    Schnelle Bearbeitung und sichere elektronische Anmeldung Ihrer Marke

Experten im Markenrecht

  • Schnelle und sichere elektronische Markenanmeldung

    Nach Abstimmung und Freigabe der Markenanmeldung durch Sie melden wir die gewünschte Marke elektronisch beim Markenamt an – schnell und sicher. Der Anmeldetag sichert Ihnen bei Eintragung der Marke den Beginn des Markenschutzes.

  • Direkter Ansprechpartner

    Wir sind Spezialisten für Markenanmeldungen und Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Bei uns haben Sie immer einen Rechtsanwalt als direkten Ansprechpartner und wir beraten Sie bundesweit am Telefon oder per E-Mail. So sparen Sie Zeit und Geld.

  • Markenüberwachung und Markenverteidigung

    Nach der Markeneintragung können Sie uns mit der Überwachung Ihrer Marke beauftragen. So stellen Sie frühzeitig fest, ob Trittbrettfahrer identische oder ähnliche Marken anmelden, die mit Ihrer Marke verwechselt werden können. Wir beraten Sie dann zu dem weiteren Vorgehen und setzen Ihre Rechte durch.

  • Prüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke

    Wir prüfen, ob Ihre geplante Marke überhaupt als Marke geschützt werden kann. Und wenn nicht, wie Sie den Schutz als Marke erreichen können.

  • Beratung vom Spezialisten

    Wir beraten Sie zur optimalen Anmeldestrategie, erklären Ihnen die Vor- und Nachteile einer Wortmarke oder Wort-Bildmarke und beantworten alle Ihre Fragen. Versprochen.

  • Erstellen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses

    Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen registriert. Falsche Formulierungen sorgen für Beanstandungen durch das Markenamt und unnötige Konflikte mit Markeninhaberin. Wir übernehmen die richtige Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Soweit wie möglich und so bestimmt wie nötig.

Sie möchten Markenschutz in der EU (27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union)?

Wenn Sie auch außerhalb Deutschlands in den Ländern der EU geschäftlich tätig sind, ist die Alternative zu einer nationalen Marke die Unionsmarke: 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), 10 Jahre Schutz, 1 Marke

Mandanten über uns

5,0 Bewertung auf Anwalt.de  (Stand Dezember 2022)

– Professionelle und effiziente Umsetzung
– Klärung wesentlicher Fragestellungen im Vorfeld der Antragstellung
– Zügige Bearbeitung

Kompetenz gepaart mit 100% Zuverlässigkeit spricht für diese Kanzlei. Ich habe die Kanzlei Breuer Lehmann bereits einem befreundeten Unternehmen weiterempfohlen.

Zuverlässig, engagiert, pünktlich und sorgfältig. Hier stimmt der Anspruch „wir lieben Marken“ mit der Realität absolut überein. Empfehlenswert!

Top Kanzlei nach Zahl der Markenanmeldungen in Deutschland seit 2013

Update 2022: Die Kanzlei Breuer Lehmann Rechtsanwälte zählt auch 2021 mit über 1.400 Markenanmeldungen zu den führenden Kanzleien im Markenrecht in Deutschland.

2020: >1.500 Markenanmeldungen

1. Platz nach Zahl der Markenanmeldungen: 2019, 2018 (Artikel), 2017 (Artikel), 2016 (Artikel), 2015 (Artikel

2. Platz: 2014 (Artikel), 2013 (Artikel)

Was ist eine Marke?

Welche Zeichen können Sie als Marke schützen?

  • Namen

    Worte, Phantasiebezeichnungen, Abkürzungen, Zahlen und Wortkombinationen können Sie als Marke für Ihre Produkte oder Dienstleistungen registrieren. Je origineller ein Zeichen ist, desto stärker ist der Markenschutz.

  • Logos

    Logos, d.h. Kombinationen aus Wort und Bild werden als Wort- und Bildmarken, Abbildungen ohne Text als Bildmarken geschützt.

  • Slogans

    Phantasievolle Sprüche oder Slogans lassen sich ebenfalls als Marke schützen.

Welche Zeichen können Sie nicht als Marke schützen?

  • Beschreibende Angaben

    Begriffe, die Ihre Produkte und Dienstleistungen unmittelbar beschreiben (z.B. „Apfel“ für einen Obsthandel; „Schneller Schuh“ für einen Schuhshop), können nicht als Marke geschützt werden.

  • Sex, Gewalt und Drogen

    Zeichen, die gegen die guten Sitten verstossen, können nicht als Marke registriert werden.

  • Offizielle Wappen und Flaggen

    Zeichen, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines Ortes enthalten, sind ebenfalls vom Markenschutz ausgeschlossen.

Gut zu wissen

Wir beraten Sie umfassend zu Ihrer Markenanmeldung, erläutern Ihnen die Vor- und Nachteile von Wort- und Bildmarken und geben Empfehlungen zum optimalen Schutz Ihrer Marke.

Nach der Eintragung im Markenregister:

Markenschutz gilt ab Eintragung für 10 Jahre und kann beliebig oft für weitere 10 Jahre verlängert werden.

FAQ

Eine Markenregistrierung mit Schutz in Deutschland empfiehlt sich, wenn Sie Ihre geschäftliche Tätigkeit ausschließlich in Deutschland erbringen. Eine Unionsmarke (früher Gemeinschaftsmarke) mit Schutz in den 27 Mitgliedsstaaten der EU ist bereits dann sinnvoll, wenn Sie außerhalb Deutschlands in einem weiteren EU-Land geschäftlich aktiv sind. Eine Unionsmarke kostet mit 2 Klassen lediglich 900 EUR Amtsgebühren EUIPO und ist damit auch im Preis-Leistungs-Verhältnis eine Überlegung wert.

Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich aus den Amtsgebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und den Anwaltskosten für die Prüfung, Beratung und Anmeldung zusammen. Der Preis für die Anmeldung einer Marke in Deutschland mit bis zu 3 Waren- oder Dienstleistungsklassen beträgt 290 EUR DPMA Amtsgebühren. Hinzu kommen die Anwaltskosten entsprechend dem gewählten Markenschutz-Paket. Weitere Kosten für die Anmeldung entstehen nicht. Die Amtsgebühren des DPMA sind bei Anmeldung zu zahlen und gelten bei Eintragung der Marke für 10 Jahre.

Die Prüfung und Anmeldung einer Marke durch Ihren Anwalt dauert in der Regel 3-4 Werktage, bei einer Expressprüfung 48h. Das Anmeldeverfahren beim DPMA dauert 3-4 Monate. Dann wird die Marke eingetragen und Sie erhalten die Markenurkunde. Der Schutz einer Marke gilt nach der Eintragung ab dem Anmeldetag, d.h. dem Tag, an dem wir die Marke elektronisch beim DPMA angemeldet haben. Die Prüfungsdauer des DPMA hat daher keinen Einfluß auf den Schutzbeginn der Marke.

Das ® im Kreis (für „registered“) dürfen Sie erst dann verwenden, wenn Ihre Marke eingetragen wurde. Es besteht allerdings keine Pflicht, eingetragene Marken mit diesem Zeichen zu versehen. Die Benutzung des R-Symbols kann aber Dritte darüber informieren, dass eine Marke eingetragen ist, und damit Verletzungen vorbeugen. Aber Vorsicht: Wenn Sie das ® im Kreis vor der Eintragung Ihrer Marke benutzen, riskieren Sie eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Das Zeichen „TM“ (für „Trademark“) hat dagegen seinen rechtlichen Hintergrund im anglo-amerikanischen Rechtsraum.

Bei der Nizzaer Klassifikation handelt es sich um eine internationale Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen. Alle denkbaren Produkte und Dienstleistungen sind aufgrund der Nizzaer Klassifikation in insgesamt 45 Klassen aufgeteilt. Eine Marke wird immer für bestimmte Waren (z.B. Computer, Schmuck, Bekleidung) und Dienstleistungen (Handel mit Fahrrädern, Dienstleistungen einer Werbeagentur, Designerdienstleistungen) eingetragen. Die Nizzaer Klassifikation von Waren und Dienstleistungen dient damit der Festlegung des Schutzumfangs für Marken. Die Gebühren i.H.v. 290 EUR des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und i.H.v. 900 EUR des Amtes der Europäischen Union für die Eintragung von Marken (HABM) gelten pauschal bis zu 3 Klassen. Ab der 4. Klasse fallen dann zusätzliche Gebühren an. Wenn Sie uns mit der Prüfung und Markenanmeldung beauftragen, beschreiben Sie die Produkte oder Dienstleistungen, die Sie mit Ihrer Marke schützen möchten, einfach mit eigenen Worten. Wir wählen dann für Sie die richtigen Klassen aus und geben Ihnen eine Empfehlung für den optimalen Schutzumfang Ihrer Wunschmarke.

Noch Fragen? Jetzt kostenlos und unverbindlich informieren: 089 666 610 89.